Allgemeine Geschäftsbedingungen der optiMEAS GmbH, Friedrichsdorf
§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind anwendbar auf sämtliche, von optiMEAS GmbH – im folgenden optiMEAS genannt – abgeschlossenen Geschäfte.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote von optiMEAS sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Sämtliche Angaben und Abbildungen in Angeboten, Prospekten, Anzeigen, Katalogen oder sonstigen Informationsmaterialien von optiMEAS stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie begründen daher weder eine Beschaffenheitsvereinbarung, noch eine Garantie und sind für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes nicht relevant.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande, wobei dies auch auf elektronischen Wege (E-Mail) geschehen kann.
(4) Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot Ware bei optiMEAS, so erklärt er verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. optiMEAS ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei optiMEAS anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird optiMEAS den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen, wobei diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Die Zugangsbestätigung kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext bei optiMEAS gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt.
(5) Der Kunde anerkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die optiMEAS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behält sich optiMEAS das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist optiMEAS berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Dieses Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn optiMEAS dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
(3) Zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Ware ist der Kunde ohne Zustimmung von optiMEAS nur berechtigt, wenn die Ware in der Bestellung ausdrücklich als zur Weiterveräußerung bestimmt bezeichnet wurde. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter Hinweis auf die Rechte von optiMEAS abzuwehren und optiMEAS zu unterrichten.
(4) Der Kunde ist berechtigt, unter Maßgabe von Absatz 3 die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt optiMEAS bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. optiMEAS nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. optiMEAS behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Lieferumfang
(1) Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von optiMEAS maßgebend, im Falle eines Angebots von optiMEAS mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
(2) Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen bzw. Lagerort. Mit der Übergabe der bestellten Ware an einen Spediteur oder an eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Kunden über, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. optiMEAS ist berechtigt, aber ohne ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden nicht verpflichtet, den Transport auf Kosten des Kunden zu versichern. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, stellt optiMEAS Software und zugehörende Dokumentation mittels electronic Software Delivery (ESD) zur Verfügung und verschafft damit dem Käufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket sowie vereinbarte Aktualisierungen (Updates) vom Server der optiMEAS in seinen Rechnen zu laden (Download). Die Lieferung erfolgt in diesem Fall mit der Übergabe des Links für den Download in schriftlicher Form, auch per e-Mail. Die Auslieferung auf Datenträgern (CD, DVD, FLASH-Speicher) oder in Papierform erfolgt zusätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und wird gesondert in Rechnung gestellt. Der Käufer sorgt selbst für die sichere Aufbewahrung einer Kopie der geladenen Software und Dokumentation.
(4) Die im Auftrag genannten Lieferfristen und -termine stellen keine Fixtermine dar. Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der gegenbestätigten Auftragsbestätigung aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und der vereinbarten Anzahlung. Soweit zur Durchführung der Lieferung Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Abschluss dieser Handlungen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist oder angemessenen Nachfrist das Werk von optiMEAS verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
(5) optiMEAS ist zur Teillieferung berechtigt, diese werden in Teilrechnungen abgerechnet.
(6) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, in Folge veränderter behördlicher Genehmigungs- und Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von optiMEAS – auch soweit sie bei Zulieferern selbst eintreten – selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzug sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von optiMEAS beruht.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Aufstellung und Anschluss der Geräte wird deren Betriebsbereitschaft durch einen Probelauf mit Standardtestprogrammen festgestellt. Die Funktionsfähigkeit von Individualsoftware wird ebenfalls durch einen Probelauf festgestellt. Der Kunde hat sodann die angelieferten Geräte und/oder Programme abzunehmen und die Abnahme auf dem entsprechenden Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Ein dem Hersteller oder Lieferanten gegenüber erklärte Abnahme gilt auch im Verhältnis zu optiMEAS.
(2) Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, so ist optiMEAS berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferung durchzuführen und danach erneut die Abnahmebereitschaft zu erklären. Erfolgt dann nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen eine Abnahme durch den Kunden oder eine schriftliche Erklärung des Kunden unter genauer Bezeichnung nicht erfüllter Punkte, so gilt die Abnahme als vollzogen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich ohne Verpackung, Transport und Transportversicherung, andere Steuern, Zölle, Gebühren rein netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind in Euro innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei für optiMEAS zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von optiMEAS unbeschadet weitere Rechte auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. optiMEAS bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
(3) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ferner kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist optiMEAS berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist optiMEAS berechtigt, eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
§ 7 Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen, Dienstleistungen und Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht das Recht zu, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, eMail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Verbraucher (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit §§ 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
optiMEAS GmbH
Am Houiller Platz 4
61381 Friedrichsdorf
(2) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher optiMEAS die empfangene Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Verbraucher optiMEAS insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Verbraucher Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einem Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf die Gefahr von optiMEAS zurückzusenden. Der Verbraucher hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, und wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung einer Widerrufserklärung oder der Sache selbst, für optiMEAS für deren Empfang.
Gleiches gilt für die Erbringung von Dienstleistungen durch optiMEAS. Im Zusammenhang mit dem Wertersatz kann dies dazu führen, dass Verbraucher die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers optiMEAS vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(3) Rückgabebelehrung
Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Verbraucher die Rückgabe durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder das Rücknahmeverlangen. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr der optiMEAS. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: optiMEAS, Am Houiller Platz 4 c, 61381 Friedrichsdorf.
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, muss der Verbraucher an optiMEAS insoweit Wertersatz leisten. Das oben Gesagte zur Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise gilt entsprechend.
§ 8 Gewährleistung
(1) optiMEAS gewährleistet, dass Hardware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Behebung der Mängel und aller damit verbundenen Verpflichtungen obliegen dem Hersteller und nicht optiMEAS, sofern optiMEAS nicht Hersteller ist. Programmfehler bei Individualsoftware müssen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im Rechtssinne dar. Programmfehler bei Individualsoftware werden von optiMEAS innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, nach deren Ablauf entgeltlich behoben. Im übrigen gewährleistet optiMEAS den einwandfreien Lauf der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen und Eigenschaften.
(2) Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat optiMEAS das Recht, nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltliche Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Verbraucher gilt Vorstehendes entsprechend mit der Ausnahme, dass diese innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten müssen.
(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(5) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Die Haftung beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn optiMEAS die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Im Falle der Vereinbarung einer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist am Tag der Abnahme des Liefergegenstandes. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(7) Garantien im Rechtssinne sind durch optiMEAS nur dann abgegeben, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten und als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet sind.
(8) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter unsachgemäß Arbeiten am Liefergegenstand durchgeführt hat, den Liefergegenstand nicht fachgerecht eingebaut hat oder chemischen oder elektrochemischen Einwirkungen ausgesetzt hat, für die das Gerät nach bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht geeignet war. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten und Software ohne ausdrückliche Absprache mit optiMEAS selbst oder durch Dritte vornimmt.
§ 9 Haftung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von optiMEAS auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Gegenüber Unternehmern haftet optiMEAS bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von optiMEAS aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei optiMEAS zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei optiMEAS zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Friedrichsdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist optiMEAS. optiMEAS hat darüber hinaus das Recht, die andere Partei an ihrem Hauptgeschäftssitz oder an dem Sitz der Niederlassung, an welche die mit diesem Vertrag erworbenen Gegenstände geliefert werden, zu verklagen.
(3) Ergänzungen und Veränderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das vorstehende Schriftformerfordernis selbst.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.